FG Thüringen - Urteil vom 26.07.2017
4 K 459/15
Normen:
AO § 79 Abs. 1 Nr. 3; AO § 355 Abs. 1; InsO § 80 Abs. 1; InsO § 81 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
EFG 2018, 1005

Erheben des Einspruchs in der Einspruchsfrist; Befugnis des Insolvenzverwalters zur Einlegung des Einspruchs gegen den Körperschaftsteuerbescheid nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

FG Thüringen, Urteil vom 26.07.2017 - Aktenzeichen 4 K 459/15

DRsp Nr. 2018/5154

Erheben des Einspruchs in der Einspruchsfrist; Befugnis des Insolvenzverwalters zur Einlegung des Einspruchs gegen den Körperschaftsteuerbescheid nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Normenkette:

AO § 79 Abs. 1 Nr. 3; AO § 355 Abs. 1; InsO § 80 Abs. 1; InsO § 81 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Umstritten ist, ob der Beklagte zu Recht einen Einspruch als unzulässig verworfen hat.

Die Klägerin führt nach Änderung der Firma und Sitzverlegung nach München die A GmbH fort. Herr B war alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer und Liquidator der A GmbH (folgend: GmbH). Nach der Eintragung im Handelsregister vom TT.MM.JJJJ ist Herr B als Geschäftsführer ausgeschieden. Neue Geschäftsführerin ist Frau C (Blatt 124 der Gerichtsakte).

Das Amtsgericht D ordnete durch Beschluss vom 21. November 2011 (Az. 8 IN 680/11) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH an. Mit Beschluss vom TT.MM.JJJJ wurde über das Vermögen der GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom TT.MM.JJJJ stellte das Amtsgericht das Insolvenzverfahren wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes nach § 212 der Insolvenzordnung (InsO) ein.