Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. März 2012 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird zugelassen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt.
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