Der Kläger ist Verwalter im Konkurs der Fa. R. Nutzfahrzeuge GmbH & Co. in K.; Geschäftsführer der Komplementär-GmbH war der Beklagte. Der Konkurs ist auf Antrag der Gemeinschuldnerin vom 9. März 1993 durch Beschluß vom 4. Mai 1993 (Bl. 9 GA) eröffnet worden.
Am 8. März 1993 beauftragte die Gemeinschuldnerin die Volksbank K., von dem auf dem Konto Nr. 2974010 vorhandenen Guthaben in Höhe von 85.783,55 DM (Bl. 14 GA) einen Teilbetrag von 67.500,00 DM per Blitzgiro an die A.er Bank eG, Zweigstelle Al., zur Auszahlung an den Beklagten "gegen Personalausweis" zu überweisen (Bl. 12 f GA).
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