OLG Celle - Urteil vom 13.05.2004
19 UF 238/03
Normen:
BGB § 1570 § 1578 ; InsO § 38 § 87 ; ZPO § 240 ;
Vorinstanzen:
AG Osterholz-Scharmbeck, vom 05.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 479/01

Familienrecht: Nachehelicher Unterhalt und Verbraucherinsolvenz

OLG Celle, Urteil vom 13.05.2004 - Aktenzeichen 19 UF 238/03

DRsp Nr. 2007/8238

Familienrecht: Nachehelicher Unterhalt und Verbraucherinsolvenz

Bestanden bereits bei der Ehescheidung erhebliche Verbindlichkeiten, so dass es im Falle einer Einkommensreduzierung auch bei bestehender Ehe mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Insolvenzverfahren gekommen wäre, stellt die Einleitung eines Insolvenzverfahrens keine unerwartete und vom Normalverlauf erheblich abweichende Entwicklung dar.

Normenkette:

BGB § 1570 § 1578 ; InsO § 38 § 87 ; ZPO § 240 ;

Entscheidungsgründe:

I. Wegen des Tatbestandes wird gemäß § 540 Abs. 1 S. 1 ZPO zunächst auf die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils Bezug genommen.

Am 29. August 2003 hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - ... (14 IK 24/02) über das Vermögen des Klägers das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, ohne dass dies bis zur Verkündung des hier angefochtenen Urteils erstinstanzlich zu den Gerichtsakten bekannt geworden wäre.