1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19.01.2009 - 2 Ca 2150/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die beschwerdeführende Antragstellerin ist aufgrund eines am 17.07.2008 eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahrens Treuhänderin über das Vermögen des Schuldners Marcel Lauer.
Mit ihrem am 12.09.2008 beim Arbeitsgericht Koblenz gestellten Gesuch begehrt die Antragstellerin für eine beabsichtigte Klage, mit welcher verschleiertes Einkommen des Schuldners zur Masse gezogen werden soll, Prozesskostenhilfe.
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