LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 08.05.2009 (7 Ta 68/09)
1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.01.2009, AZ: 12 Ca 1658/2008, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1. [...]