LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 06.07.2009
4 Ta 87/09
Normen:
ZPO § 115; InsO § 2; InsO § 3; InsO § 11; InsO §§, 16 ff.;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 26.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 542/09

Möglichkeit der Ratenzahlung bei Prozesskostenhilfe auch im Falle eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahrens

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.07.2009 - Aktenzeichen 4 Ta 87/09

DRsp Nr. 2010/10943

Möglichkeit der Ratenzahlung bei Prozesskostenhilfe auch im Falle eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahrens

Allein die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz steht der Anordnung einer Ratenzahlung im PKH-Verfahren nicht entgegen.

Die sofortige Beschwerde des Klägers/Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck (1 Ca 542/09) vom 26.03.2009 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 115; InsO § 2; InsO § 3; InsO § 11; InsO §§, 16 ff.;

Gründe: