I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.07.2008 -
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger monatlich 244,26 € jeweils zum Monatsletzten, beginnend ab dem 01.03.2008 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem Monatsersten des jeweiligen Folgemonats zu zahlen.
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