Der Kläger nimmt die Beklagten im Wege einer Teilklage auf Zahlung von 330.000,- DM aus § 64 Abs. 2 GmbHG in Anspruch.
Gegenstand des Unternehmens der Schuldnerin war der Erwerb von Geschäftsanteilen an der B... K... GmbH (im Folgenden: B... K... GmbH) sowie die Gründung gleichartiger Unternehmen. Die Schuldnerin hatte neben der B... K... GmbH eine weitere Tochtergesellschaft, die jedoch für die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin im streitgegenständlichen Zeitraum keine Bedeutung hatte.
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