Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Monschau unter eingetragenen B.H. M. mbH (im folgenden: Schuldnerin) und verlangt die Leistung der Stammeinlage bzw. Schadenersatz.
Der Beklagte war zunächst Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der R.G. GmbH (im folgenden: RGH). Die RGH schloss am 5.5.1995 mit der Sparkasse A. einen Darlehensvertrag in Höhe von 300.000,-- DM. Unter Zif. 3 "Sicherheiten" wurde vereinbart:
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