LG Verden, vom 15.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 22/03
Haftung des Insolvenzverwalters - Nachteilsausgleichung im Falle freiwilliger öffentlicher Versteigerung
OLG Celle, Urteil vom 20.01.2004 - Aktenzeichen 16 U 109/03
DRsp Nr. 2004/3263
Haftung des Insolvenzverwalters - Nachteilsausgleichung im Falle freiwilliger öffentlicher Versteigerung
»1. § 168InsO, insbesondere die Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur eventuellen Nachteilsausgleichung nach Absatz 2, 2. Alternative, findet auch im Falle freiwilliger öffentlicher Versteigerung des Sicherungsgutes Anwendung.2. Bietet der Sicherungsgläubiger in einem derartigen Fall seinen Selbsteintritt zu einem bestimmten Kaufpreis an, ist der Verwalter gehalten, dem Auktionator diesen Betrag zuzüglich der Versteigerungskosten als Mindestgebot aufzugeben.3. Unterlässt der Insolvenzverwalter dies und wird bei der Versteigerung schließlich ein geringerer Erlös erzielt, ist er dem Sicherungsgläubiger in Höhe der Differenz zum Nachteilsausgleich verpflichtet.«
Die Klägerin ist - insoweit unstreitig - als Sicherungseigentümerin absonderungsberechtigte Gläubigerin i. S. d. § 168InsO. Sie nimmt den Beklagten als Insolvenzverwalter über das Vermögen des ... ... auf Nachteilsausgleichung gemäß § 168 Abs. 2InsO in Anspruch.
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