A.
Der Kläger nimmt den Beklagten wegen vermeintlicher Versäumnisse bei der Realisierung von Forderungen zugunsten der Masse der U AG (im Folgenden auch: Gemeinschuldnerin), deren Konkursverwalter der Beklagte von 1985 bis 1997 war, in Anspruch. Dabei geht es in der Berufungsinstanz nur noch um zwei Komplexe, nämlich eine Kapitalerhöhung der Gemeinschuldnerin und die angebliche Beteiligung der Gemeinschuldnerin an der X KG (im folgenden auch: KG).
Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen.
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