Der Kläger vermietete eine in seinem Eigentum stehende Wohnung nebst Tiefgaragenplatz für eine monatliche Miete einschließlich Nebenkosten in Höhe von - umgerechnet - 669,16 EUR an die B. GmbH (fortan: Schuldnerin) als gewerbliche Zwischenmieterin. Die Schuldnerin vermietete die Räumlichkeiten an einen Dritten weiter. Mit Beschluss vom 28. November 2000 bestellte das Insolvenzgericht den Beklagten zu 1) zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt über das Vermögen der Schuldnerin. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2000 teilte der Beklagte zu 1) dem Kläger unter anderem folgendes mit:
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