1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 25.07.2007 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
4. Die Revision wird zugelassen.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 186.736,55 € festgesetzt.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagten auf Zahlung von 186.736,55 € in Anspruch.
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