Haftung des Zwangsverwalters für die Rückzahlung des Gewährleistungseinbehalts im Rahmen eines Bauauftrages
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.09.2008 - Aktenzeichen 7 U 272/07
DRsp Nr. 2009/2425
Haftung des Zwangsverwalters für die Rückzahlung des Gewährleistungseinbehalts im Rahmen eines Bauauftrages
1. § 17 Nr. 6 VOB/B ist keine Schutzgesetz im Sinne von § 823 II BGB. 2. Zur Haftung des Zwangsverwalters nach § 154ZVG.
3. Hat der Zwangsverwalter im Auftrag des Gläubigers Arbeiten auf einem der verwalteten Grundstücke ausführen lassen, so haftet er jedenfalls dann nicht für die Auszahlung des Gewährleistungseinbehalts nach Stellung einer Bürgschaft, wenn sämtliche Zahlungen ohne seine Einschaltung von dem Gläubiger veranlasst wurden und er niemals über diesen Betrag verfügt hat.