Höhe der Verwertungskostenpauschale; Anforderungen an die Darlegung des Aufwandes durch den Insolvenzverwalter
OLG Thüringen, Urteil vom 03.02.2004 - Aktenzeichen 5 U 709/02
DRsp Nr. 2005/3551
Höhe der Verwertungskostenpauschale; Anforderungen an die Darlegung des Aufwandes durch den Insolvenzverwalter
Macht der Gläubiger geltend, die Verwertungskosten seien deutlich niedriger als die gem. § 171 Abs. 2 S. 1 InsO vorgesehene Pauschale von 5% des Verwertungserlöses, so hat der Insolvenzverwalter den ihm entstandenen Aufwand darzulegen. Bei einer erheblichen Unterschreitung (hier: mehr als 50%) stehen dem Insolvenzverwalter nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu.