OLG Thüringen - Urteil vom 03.02.2004
5 U 709/02
Normen:
InsVV § 3 Abs. 1 ; InsO § 171 Abs. 2 ;
Fundstellen:
ZInsO 2004, 509

Höhe der Verwertungskostenpauschale; Anforderungen an die Darlegung des Aufwandes durch den Insolvenzverwalter

OLG Thüringen, Urteil vom 03.02.2004 - Aktenzeichen 5 U 709/02

DRsp Nr. 2005/3551

Höhe der Verwertungskostenpauschale; Anforderungen an die Darlegung des Aufwandes durch den Insolvenzverwalter

Macht der Gläubiger geltend, die Verwertungskosten seien deutlich niedriger als die gem. § 171 Abs. 2 S. 1 InsO vorgesehene Pauschale von 5% des Verwertungserlöses, so hat der Insolvenzverwalter den ihm entstandenen Aufwand darzulegen. Bei einer erheblichen Unterschreitung (hier: mehr als 50%) stehen dem Insolvenzverwalter nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu.

Normenkette:

InsVV § 3 Abs. 1 ; InsO § 171 Abs. 2 ;
Fundstellen
ZInsO 2004, 509