OLG Köln - Urteil vom 24.02.2016
2 U 87/15
Normen:
InsO § 134;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 28.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 233/14

Insolvenzanfechtung der Erfüllung oder Übernahme einer fremden Schuld

OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - Aktenzeichen 2 U 87/15

DRsp Nr. 2017/11971

Insolvenzanfechtung der Erfüllung oder Übernahme einer fremden Schuld

Die Erfüllung oder Übernahme einer fremden Schuld, ohne dass hierzu eine eigene Verpflichtung besteht, stellt eine unentgeltliche Leistung dar, wenn hierfür keine Gegenleistung erbracht wird.

Tenor

I.

Der Kläger ist des gegen die Beklagten zu 3) bis 5) eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig, nachdem er seine Berufung insoweit mit Schriftsätzen vom 22.6.2015, 29.6.2015 sowie vom 7.7.2015 zurückgenommen hat.

Die Beklagte zu 3) ist des eingelegten Rechtsmittel der Berufung verlustig, nachdem sie ihre Berufung mit Schriftsatz vom 1.7.2015 zurückgenommen hat.

II.

Auf die Berufungen des Klägers sowie der Beklagten zu 8) wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufungen des Klägers sowie der Beklagten zu 1), 6) und 7) das am 28.4.2015 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagten zu 1), 6) und 7) werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 470.005,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 1.11.2013 zu zahlen.

2. 3. III. 1. 2. IV.