OLG München - Urteil vom 04.08.2009
5 U 2971/09
Normen:
InsO § 134; InsO § 143 Abs. 2; BGB § 138 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 19.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 3473/08

Insolvenzanfechtung einer Schenkung von Auszahlungen in einem Schneeballsystem

OLG München, Urteil vom 04.08.2009 - Aktenzeichen 5 U 2971/09

DRsp Nr. 2010/16718

Insolvenzanfechtung einer Schenkung von Auszahlungen in einem Schneeballsystem

Zur Berechnung des Rückgewähranspruches nach Schenkungsanfechtung von Auszahlungen der nachmaligen Schuldnerin bei Schneeballsystem.

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Landshut vom 19. März 2009 aufgehoben.

II. Die Klage wird abgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrags leistet.

V. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

InsO § 134; InsO § 143 Abs. 2; BGB § 138 Abs. 1;

Gründe:

I. Der Kläger ist Verwalter in dem auf Antrag vom 11. März 2005 am 01. Juli 2005 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der P. Kapitaldienst GmbH Gesellschaft für die Durchführung und Vermittlung von Vermögensanlagen (nachfolgend:

Schuldnerin). Er macht im vorliegenden Verfahren den zweitrangigen Teil eines Rückgewähranspruches nach Insolvenzanfechtung geltend.

Die Schuldnerin bot unter der Produktbezeichnung "P. Managed Account" (nachfolgend: