I.
Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin der A ... AG.
Der Beklagte ist mit Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 01.07.2003 zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der B-GmbH bestellt worden. Die B-GmbH war bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.07.2003 Vertragshändler für Fahrzeuge der Marke A.
Wegen wechselseitiger Ansprüche aus der laufenden Geschäftsbeziehung hatte die A-AG 1993 mit der Insolvenzschuldnerin eine Kontokorrentabrede getroffen. Danach wurden die beiderseitigen Ansprüche und Leistungen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten verrechnet. Die Verrechnungen wurden von der A-AG vorgenommen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|