OLG Brandenburg - Urteil vom 18.10.2022
7 U 23/21
Normen:
InsO § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Cottbus, vom 24.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 263/16

Insolvenzanfechtung innerhalb 3 Monaten vor dem Insolvenzantrag ausgeführter Überweisungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.10.2022 - Aktenzeichen 7 U 23/21

DRsp Nr. 2022/16620

Insolvenzanfechtung innerhalb 3 Monaten vor dem Insolvenzantrag ausgeführter Überweisungen

1. Innerhalb von 3 Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Rechtshandlungen (hier: eine Überweisung an einen Dritten) unterliegen gemäß § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO der Anfechtung. 2. Eine hierdurch entstandene Gläubigerbenachteiligung entfällt nicht dadurch, dass der Geschäftsführer der Schuldnerin dieser ein kapitalersetzendes Darlehen gewährt, da im Insolvenzanfechtungsrecht eine Saldierung von Vor- und Nachteilen nicht stattfindet.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 24.11.2020, Az. 6 O 263/16, abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2014 zu zahlen.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

InsO § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Gründe:

(ohne Tatbestand gemäß § 313a Abs. 1 ZPO)