Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am 15.12.2015 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen,
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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