Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 05.05.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn,
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen.
Dieses Urteil und das vorgenannte Urteil des Landgerichts Bonn im Umfang der Zurückweisung der Berufung sind vorläufig vollstreckbar.
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