Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Vereines
OLG Köln, Beschluß vom 22.07.2002 - Aktenzeichen 2 Wx 16/02
DRsp Nr. 2002/13241
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Vereines
1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vereins hat weder eine Unterbrechung des Verfahrens zur Bestellung eines Notvorstandes noch des gegen die Bestellung gerichteten Beschwerdeverfahrens zur Folge.2. Bestellung eines Notvorstandes (§ 29BGB), wenn die in verschiedenen Mitgliederversammlungen gewählten Vereinsvorstände sich gegenseitig bei der Amtsführung "blockieren".3. Die Rechtsmacht des Registergerichts zur Bestellung eines Notvorstandes schließt die Befugnis ein, in Abweichung der Satzungsbestimmungen einem Notvorstand alleinige Vertretungsbefugnis zu erteilen.