I.
Mit Beschluss des Amtsgerichts (AG) vom ... Februar 2006 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn X eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestellte das AG den Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger). Herr X war zu diesem Zeitpunkt und darüber hinaus Geschäftsführer einer GmbH.
Für die Lohnsteueranmeldungszeiträume Juni 2006 bis Dezember 2006 führte die GmbH die geschuldeten Lohnsteuern nicht an den Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) ab. Beitreibungsversuche blieben erfolglos.
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