Die Klägerin betreibt in M. bei E. ein Möbeleinzelhandelsgeschäft. Der Beklagte wurde im November 1999 zum Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Möbel-K. GmbH & Co. KG (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin) bestellt. Die Insolvenzschuldnerin betrieb u.a. in E. und J. Einrichtungshäuser als unselbständige Niederlassungen. In seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter ließ der Beklagte am 5. Dezember 2000 das nachfolgend verkleinert wiedergegebene Schreiben an die Kunden der Insolvenzschuldnerin verteilen:
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