FG Sachsen - Beschluss vom 15.03.2007
4 K 2155/05
Normen:
FGO § 155 § 78 ; ZPO § 240 ; AO (1977) § 258 ; InsO § 89 Abs. 1 § 115 § 116 § 117 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1308

Kein Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters im Verfahren über die einstweilige Beschränkung bzw. Einstellung der Vollstreckung von Abgabenforderungen

FG Sachsen, Beschluss vom 15.03.2007 - Aktenzeichen 4 K 2155/05

DRsp Nr. 2007/12961

Kein Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters im Verfahren über die einstweilige Beschränkung bzw. Einstellung der Vollstreckung von Abgabenforderungen

1. Eine auf die einstweilige Beschränkung bzw. Einstellung der Vollstreckung von Abgabenforderungen gerichtete Klage betrifft nicht die Insolvenzmasse, da wegen des Insolvenzverfahrens ohnehin keine Beitreibungsmaßnahmen hinsichtlich der betroffenen Abgabenforderungen mehr statthaft wären. 2. In einem nicht die Insolvenzmasse betreffenden Klageverfahren besteht kein Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters.

Normenkette:

FGO § 155 § 78 ; ZPO § 240 ; AO (1977) § 258 ; InsO § 89 Abs. 1 § 115 § 116 § 117 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Das Akteneinsichtsgesuch der Insolvenzverwalterin bleibt ohne Erfolg. Der Verwalterin steht kein Einsichtsrecht in die Gerichts- und Steuerakten des Klägers zu, § 78 FGO.