OLG Köln - Beschluß vom 10.09.2002
16 U 80/02
Normen:
ZPO §§ 925 707 719 ;
Fundstellen:
MDR 2003, 352
OLGReport-Köln 2002, 468

Kein Wiederinkraftsetzen eines aufgehobenen Arrestes durch Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem aufhebenden Urteil

OLG Köln, Beschluß vom 10.09.2002 - Aktenzeichen 16 U 80/02

DRsp Nr. 2003/3880

Kein Wiederinkraftsetzen eines aufgehobenen Arrestes durch Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem aufhebenden Urteil

Die Gestaltungswirkung eines einen Arrest aufhebenden Urteils kann nicht dadurch (- mit Wirkung der Wiederbegründung des Arrestes -) beseitigt werden, dass das Berufungsgericht die Zwangsvollstreckung aus dem aufhebenden Urteil einstweilen einstellt.

Normenkette:

ZPO §§ 925 707 719 ;

Gründe: