Kein Wiederinkraftsetzen eines aufgehobenen Arrestes durch Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem aufhebenden Urteil
OLG Köln, Beschluß vom 10.09.2002 - Aktenzeichen 16 U 80/02
DRsp Nr. 2003/3880
Kein Wiederinkraftsetzen eines aufgehobenen Arrestes durch Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem aufhebenden Urteil
Die Gestaltungswirkung eines einen Arrest aufhebenden Urteils kann nicht dadurch (- mit Wirkung der Wiederbegründung des Arrestes -) beseitigt werden, dass das Berufungsgericht die Zwangsvollstreckung aus dem aufhebenden Urteil einstweilen einstellt.