Keine Aufrechnung durch einen Steuergläubiger, der etwas zur Insolvenzmasse schuldet, mit Steuerforderungen aus Neuerwerb
LG Erfurt, Urteil vom 30.10.2002 - Aktenzeichen 3 O 2992/01
DRsp Nr. 2003/16685
Keine Aufrechnung durch einen Steuergläubiger, der etwas zur Insolvenzmasse schuldet, mit Steuerforderungen aus Neuerwerb
Die Aufrechnung durch den Steuergläubiger, der nach Insolvenzanfechtung einen Betrag zur Insolvenzmasse schuldet, mit Steuerforderungen aus Neuerwerb des Schuldners ist unzulässig.