Keine Befugnis eines vom Insolvenzgericht bestellten Sachverständigen, Zeugen von ihrer Verschwiegenheitspflicht zu befreien
LG Göttingen, Beschluss vom 22.10.2002 - Aktenzeichen 10 T 57/02
DRsp Nr. 2003/16706
Keine Befugnis eines vom Insolvenzgericht bestellten Sachverständigen, Zeugen von ihrer Verschwiegenheitspflicht zu befreien
Ein Insolvenzverwalter kann ebenso wie ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis einen Zeugen von seiner Verschwiegenheitspflicht befreien. Einem Sachverständigen, den das Insolvenzgericht ermächtigt hat, Auskünfte über die Vermögenslage des Schuldners bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden u.s.w.) einzuholen, steht diese Befugnis nicht zu.