Keine inkongruente Deckung durch das Angebot einer Erledigungserklärung eines bereits gestellten Insolvenzeröffnungsantrags für den Fall der Zahlung
LG Kiel, Urteil vom 02.10.2002 - Aktenzeichen 2 O 50/02
DRsp Nr. 2003/16740
Keine inkongruente Deckung durch das Angebot einer Erledigungserklärung eines bereits gestellten Insolvenzeröffnungsantrags für den Fall der Zahlung
Ein Gläubiger, der dem Schuldner anbietet, einen bereits gestellten zulässigen und im Zeitpunkt der Antragstellung begründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Falle der Zahlung für erledigt zu erklären, erzeugt beim Schuldner keine Drucksituation, die zu einer inkongruenten Deckung führt.