LG Kiel - Urteil vom 02.10.2002
2 O 50/02
Normen:
InsO § 129 Abs. 1 § 131 Abs. 1 Nr. 1 § 143 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp IV(438)390d
ZInsO 2002, 1042

Keine inkongruente Deckung durch das Angebot einer Erledigungserklärung eines bereits gestellten Insolvenzeröffnungsantrags für den Fall der Zahlung

LG Kiel, Urteil vom 02.10.2002 - Aktenzeichen 2 O 50/02

DRsp Nr. 2003/16740

Keine inkongruente Deckung durch das Angebot einer Erledigungserklärung eines bereits gestellten Insolvenzeröffnungsantrags für den Fall der Zahlung

Ein Gläubiger, der dem Schuldner anbietet, einen bereits gestellten zulässigen und im Zeitpunkt der Antragstellung begründeten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Falle der Zahlung für erledigt zu erklären, erzeugt beim Schuldner keine Drucksituation, die zu einer inkongruenten Deckung führt.

Normenkette:

InsO § 129 Abs. 1 § 131 Abs. 1 Nr. 1 § 143 Abs. 1 ;
Fundstellen
DRsp IV(438)390d
ZInsO 2002, 1042