FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 16.06.2004
2 K 86/03
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ; StBerG § 40 Abs. 2 S. 1 ; InsO § 1 ; InsO § 26 Abs. 2 ; InsO § 35 ; InsO § 230 ; InsO § 235 ; InsO § 286 ; InsO § 308 ; InsO § 309 ; ZPO § 240 ; ZPO § 915 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1795
ZVI 2004, 535

Keine Unterbrechung des Klageverfahrens eines Steuerberates gegen Widerruf seiner Bestellung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.06.2004 - Aktenzeichen 2 K 86/03

DRsp Nr. 2004/14027

Keine Unterbrechung des Klageverfahrens eines Steuerberates gegen Widerruf seiner Bestellung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

1. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerberaters wird sein Klageverfahren gegen den Widerruf seiner Bestellung wegen Vermögensverfalls nicht unterbrochen. 2. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Antrag auf Restschuldbefreiung beseitigen nicht die Vermutung des Vermögensverfalls. Hierdurch ist auch nicht widerlegt, dass die Interessen der Auftraggeber gefährdet sind.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ; StBerG § 40 Abs. 2 S. 1 ; InsO § 1 ; InsO § 26 Abs. 2 ; InsO § 35 ; InsO § 230 ; InsO § 235 ; InsO § 286 ; InsO § 308 ; InsO § 309 ; ZPO § 240 ; ZPO § 915 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf der Bestellung als Steuerberater.

Der Kläger wurde nach seinen Angaben in der mündlichen Verhandlung Anfang 1982 zum Steuerberater bestellt, arbeitete zunächst nichtselbstständig und betreibt seit 1989 eine eigene Steuerberaterpraxis.