OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.06.2006
7 U 175/05
Normen:
InsO § 80 ; ZPO § 50 § 240 ;
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 77/05

Keine Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.06.2006 - Aktenzeichen 7 U 175/05

DRsp Nr. 2006/23312

Keine Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

»1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers vor Einreichung der Klage führt nicht zur Unterbrechung des Rechtsstreits nach § 240 ZPO. 2. Eine nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzschuldner erhobene Klage ist wegen fehlender Prozessführungsbefugnis als unzulässig abzuweisen. 3. Weist das erstinstanzliche Gericht in Unkenntnis der bereits erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers die Klage durch Sachurteil ab, so ist die hiergegen eingelegte Berufung des Kägers zulässig, weil es dem Berufungsgericht im Hinblick darauf, dass das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen von Amts wegen zu prüfen ist, und im Interesse eines umfassenden Rechtsschutzes möglich sein muss, das zu Unrecht ergangene Sachurteil abzuändern.«

Normenkette:

InsO § 80 ; ZPO § 50 § 240 ;

Entscheidungsgründe: