KG - Beschluss vom 15.05.2007
1 W 361/06
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 ; InsO § 85 ; InsO § 105 ; InsO § 208 ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 2 ; InsO § 210 ;
Fundstellen:
KGReport 2007, 977
ZIP 2008, 610
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 15.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 316/98

Kostenfestsetzung nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter in 2. Instanz - Anzeige der Masseunzulänglichkeit

KG, Beschluss vom 15.05.2007 - Aktenzeichen 1 W 361/06

DRsp Nr. 2007/15139

Kostenfestsetzung nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter in 2. Instanz - Anzeige der Masseunzulänglichkeit

»1. Der Kostenerstattungsanspruch nach § 91 Abs. 1 ZPO gehört zu den Neumasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO, auch wenn der Insolvenzverwalter den Rechtsstreit des Schuldners erst in der Berufungsinstanz aufgenommen hat. 2. Kommt der Insolvenzverwalter seiner Darlegungs- und Beweispflicht hinsichtlich vorliegender Masseunzulänglichkeit auch bezüglich Neumasseverbindlichkeiten nicht nach, verbleibt es beim Ausspruch der Leistungspflicht ohne Beschränkung auf die bloße Feststellung einer Leistungspflicht. Gegebenenfalls ist der Insolvenzverwalter gehalten, dann im Wege der Vollstreckungsgegenklage gegen den Titel vorgehen.«

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1 ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 ; InsO § 85 ; InsO § 105 ; InsO § 208 ; InsO § 209 Abs. 1 Nr. 2 ; InsO § 210 ;

Entscheidungsgründe:

A.