Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer durch den Insolvenzverwalter ausgesprochenen ordentlichen Kündigung.
Die 55-jährige Klägerin, die verheiratet ist, war seit dem 14.08.1973 bei der Fa. B G bzw. deren Rechtsvorgänger zuletzt in der Feingießerei mit einer monatlichen Bruttovergütung von 1.950,- EUR beschäftigt.
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