Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19. Juli 2006 - Geschäfts-Nr.: 322 O 37/06 - wie folgt abgeändert:
Der Widerspruch der Kläger vom 21. Dezember 2005 gegen den Teilungsplan des Amtsgerichts Hamburg vom 10. Januar 2006 im Verteilungsverfahren Az.: 71a K 1/05 wird in Höhe von EUR 7.378,51 für begründet erklärt.
Der Teilungsplan wird dahingehend geändert, dass die Kläger in ihrer Forderung in Höhe von EUR 7.378,51 gesamtschuldnerisch vor derjenigen des Beklagten in Höhe von EUR 7.378,51 zu befriedigen sind.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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