OLG Koblenz - Beschluss vom 17.01.2005
14 W 18/05
Normen:
BRAGO § 130 ; InsO § 38 § 291 § 301 ; RVG § 59 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 996
Rpfleger 2005, 369
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 03.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 627/97

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung der Forderung bei gesetzlichem Forderungsübergang; Rechtsfolgen der Ankündigung der Restschuldbefreiung

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.01.2005 - Aktenzeichen 14 W 18/05

DRsp Nr. 2005/20506

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung der Forderung bei gesetzlichem Forderungsübergang; Rechtsfolgen der Ankündigung der Restschuldbefreiung

»1. Da § 130 BRAGO einen Fall des gesetzlichen Forderungsübergangs regelt, kommt es für den Erlöschenstatbestand des § 301 InsO nicht auf den Zeitpunkt der Prozesskostenhilfebewilligung an. Maßgeblich ist vielmehr, wann die anwaltliche Gebührenforderung entstanden ist. 2. Die bloße Ankündigung der Restschuldbefreiung bewirkt nur, dass auch für die Staatskasse das Recht der freien Nachforderung suspendiert ist. Die Anspruchsberechtigung bleibt unberührt.«

Normenkette:

BRAGO § 130 ; InsO § 38 § 291 § 301 ; RVG § 59 ;

Gründe:

Das nach § 66 Abs. 2 Satz 1 statthafte Rechtsmittel hat keinen Erfolg. Die angefochtene Entscheidung hat den Kostenansatz über 1.024,89 Euro, der am 14. April 2004 zu Lasten des Beklagten erfolgt ist, im Ergebnis zu Recht bestätigt.