SchlHOLG - Urteil vom 11.02.2005
1 U 113/04
Normen:
GenG § 15 ; GenG § 15a ; GenG §§ 105 ff ; GenG § 111 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2005, 239
ZIP 2005, 617
ZInsO 2005, 996
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 13.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 39/04

Nachschusspflicht des Mitglieds einer Genossenschaft im Insolvenzfall

SchlHOLG, Urteil vom 11.02.2005 - Aktenzeichen 1 U 113/04

DRsp Nr. 2005/6134

Nachschusspflicht des Mitglieds einer Genossenschaft im Insolvenzfall

»1. Zu den Anforderungen an eine hinreichende Erwähnung der Nachschusspflicht in der Beitrittserklärung eines Genossen. 2. Zur Möglichkeit einer stillschweigenden Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaft. 3. Zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Festsetzung eines Vorschusses auf die Nachschusspflicht im Insolvenzfall.«

Normenkette:

GenG § 15 ; GenG § 15a ; GenG §§ 105 ff ; GenG § 111 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Im ersten Rechtszug haben sich die Berufungsklägerin ( dort Klägerin zu 7) neben weiteren dreizehn Klägern bzw. Klägerinnen gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts Eutin gewandt, durch den der Vorschuss auf die genossenschaftliche Nachschusspflicht für vorläufig vollstreckbar erklärt worden ist.