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1997
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm - Beschluß vom 04.02.1997
21 W 12/96
Normen:
ZPO
§
240
, §
485
ff.;
GesO
§§
5
ff.;
Fundstellen:
DRsp IV(415)240
KTS 1997, 468
NJW-RR 1997, 723
OLGReport-Hamm 1997, 95
RAnB Nr. 79/97
OLG Hamm - Beschluß vom 04.02.1997 (21 W 12/96) - DRsp Nr. 1997/6759
OLG Hamm,
Beschluß
vom 04.02.1997
- Aktenzeichen 21 W 12/96
DRsp Nr. 1997/6759
Ein selbständiges Beweisverfahren (§§
485
ff.
ZPO
) wird durch die Eröffnung der Gesamtvollstreckung nicht gem. §
240
ZPO
unterbrochen.
Normenkette:
ZPO
§
240
, §
485
ff.;
GesO
§§
5
ff.;
Aus den Gründen:
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