Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz - Einzelrichter - vom 27. Juli 2012, wie folgt abgeändert:
Dem Antragsteller wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsbestimmung gewährt. Ihm wird Rechtsanwältin Tamara Rodé, Adenau, zur Vertretung in dem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht Koblenz beigeordnet.
I.
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