Die R. Eigenheimbau- und Bausanierungs GmbH (im Folgenden: Zedentin) war vom Landkreis O. mit Leistungen an dem Bauvorhaben "Berufsbildende Schulen des Landkreises O. " beauftragt worden, die schließlich einen Umfang von mindestens 1,2 Mio. DM umfassten. Sie bediente sich hierzu mehrerer Subunternehmer, u. a. des unter der Firma Baureparaturen H. handelnden R. H. (im Folgenden: Zessionar), der mit der Ausführung des Gewerkes Zimmererarbeiten einen Teil der von der Zedentin gegenüber dem Landkreis O. geschuldeten Leistungen übernahm. Gegenstand der Vereinbarung zwischen der Zedentin und dem Zessionar waren im "Leistungsverzeichnis Los C 4 Zimmererarbeiten" aufgeführte Arbeiten zu den dort genannten Preisen. Auf den Inhalt dieses Leistungsverzeichnisses wird Bezug genommen (Bl. 8 bis Bl. 32 Bd. I d. A.). Die dem Zessionar übertragenen Leistungen erreichten einen Umfang von nicht mehr als 515.000,00 DM.
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