Der Angeklagte war (Allein)Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditgesellschaft in der Firma M... GmbH & Co. KG, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Im Strafverfahren gegen den Angeklagten wegen Betruges (unrichtige Bilanzzahlen, Buchführungsmanipulationen) und verspäteter Beantragung des Insolvenzverfahrens sollte der Wirtschaftsprüfer ... K... als Zeuge dazu vernommen werden, welche Feststellungen er als Wirtschaftsprüfer bei der Aufstellung bzw. Prüfung der Jahresabschlüsse der "M... Firmen" für die Jahre 1997 und 1998 getroffen habe. Der Konkursverwalter der Gesellschaft J... hat den Zeugen von seiner Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich der von ihm als Insolvenzverwalter verwalteten Firmen entbunden. Der Angeklagte als Geschäftsführer der in Insolvenz gefallenen Gemeinschuldnerin hat eine Entbindung nicht erklärt.
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