Die Berufung des Klägers gegen das am 27. Februar 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I. Tatsächliche Feststellungen
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