OLG Naumburg - Urteil vom 28.06.2004
1 U 12/04
Normen:
BRAO § 51a Abs. 2 Satz 1 ; BGB § 138 ; BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
LG Dessau, vom 06.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 1317/03

Pflichtverletzung des Liquidators bei Beauftragung eines Rechtsanwalts für Bestellung eines Notgeschäftsführers - Anspruch auf Anwaltshonorar?

OLG Naumburg, Urteil vom 28.06.2004 - Aktenzeichen 1 U 12/04

DRsp Nr. 2004/14583

Pflichtverletzung des Liquidators bei Beauftragung eines Rechtsanwalts für Bestellung eines Notgeschäftsführers - Anspruch auf Anwaltshonorar?

»Zum evidenten Vollmachtsmissbrauch eines Liquidators durch Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Beantragung der Bestellung eines Notgeschäftsführers.«

Normenkette:

BRAO § 51a Abs. 2 Satz 1 ; BGB § 138 ; BGB § 242 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Von der Wiedergabe der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg.

Zu Recht hat das Landgericht einen Anspruch der Klägerin auf Rechtsanwaltshonorar in Höhe von 7.163,21 EURO für ihre Tätigkeit im Rahmen der Bestellung eines Notgeschäftsführers und der Änderung der Eintragung im Register verneint.