PKH-Antrag durch Insolvenzverwalter; Beiordnung eines Rechtsanwalts zum PKH-Verfahren; Prozesskostenhilfe für das Verfahren 2 K 1843/03
FG Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2003 - Aktenzeichen 2 S 1708/03
DRsp Nr. 2004/4738
PKH-Antrag durch Insolvenzverwalter; Beiordnung eines Rechtsanwalts zum PKH-Verfahren; Prozesskostenhilfe für das Verfahren 2 K 1843/03
1. PKH-Antrag eines Insolvenzverwalters: Den wirtschaftlich beteiligten Massegläubigern ist eine Beteiligung an den Kosten eines Verfahrens wegen des Bestehens eines Vollstreckungsverbotes für Neumasseverbindlichkeiten nicht i.S. v. § 116 S 1 Nr. 1 ZPO zuzumuten.2. Ist ein Insolvenzverwalter selbst Rechtsanwalt, scheidet die Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts zu einem eine insolvenzrechtliche Fragestellung betreffenden Verfahren aus.