BGH (v. 11.11.2004 – IX ZB 48/04): Das Insolvenzgericht ist berechtigt und verpflichtet zu überprüfen, ob die Beauftragung Externer mit Aufgaben des Insolvenzverwalters auf Kosten der Masse gerechtfertigt ist bzw. war. | |
BGH (ZIP 1991, 324): Das Insolvenzgericht ist befugt, dem Verwalter die Eingehung von Verträgen zu verbieten bzw. deren Aufhebung zu verlangen, wenn diese mit Gesellschaften abgeschlossen werden, an denen der Verwalter beteiligt ist und die Gefahr von Interessenkollisionen zu Lasten der Masse gegeben ist. | |
OLG Frankfurt (NZI 2000, | |
OLG Köln (KTS 1977, |
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