Die Beteiligten streiten im Hauptsacheverfahren über die Aufhebung eines Abrechnungsbescheids nach § 218 Absatz 2 Abgabenordnung (- AO -) für die Jahre 1996 und 1997 sowie die Auszahlung des sich aus dem Abrechnungsbescheid ergebenden Guthabens.
Der Insolvenzschuldner war mit einer Beteiligung von 75% Gesellschafter der im Jahre 1998 in Konkurs geratenen Firma F GmbH mit Sitz in der T-Str., L. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten hatte die heutige Ehefrau des Insolvenzschuldners, Frau E (vormals I), der Gesellschaft ein mit 10% p.a. verzinstes Darlehen über DM 50.000,- gewährt. Der Insolvenzschuldner hatte sich als Geschäftsführer der F GmbH für die Rückzahlung dieses Darlehens persönlich verbürgt.
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