1. Die Gemeinschuldnerin hat zuletzt Werklohn in Höhe von 888.098,41 DM und 8% Zinsen seit dem 19. Juni 1997 geltend gemacht. Klage und Berufung sind ohne Erfolg geblieben. Während des Revisionsverfahrens ist über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter, der das Verfahren bislang nicht aufgenommen hat, begehrt zur Durchführung der Revision Prozeßkostenhilfe.
2. Der zulässige Antrag ist nicht begründet.
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