OLG Stuttgart - Urteil vom 15.01.2007
5 U 98/06
Normen:
EGBGB Art. 6 Art. 38 Art. 43 Abs. 1 ; EuInsVO Art. 5 Art. 16 Art. 17 Art. 102 ;
Fundstellen:
OLGReport-Stuttgart 2007, 323
ZInsO 2007, 611
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 17.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 615/2004

Räumlicher Wirkungsbereich eines französischen Insolvenzverfahrens

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.01.2007 - Aktenzeichen 5 U 98/06

DRsp Nr. 2007/4319

Räumlicher Wirkungsbereich eines französischen Insolvenzverfahrens

»1. Das französische Insolvenzrecht gestattet dem Insolvenzverwalter, den Insolvenzschuldner mit der Durchsetzung eines Anspruchs, der zur Insolvenzmasse gehört, zu ermächtigen. 2. Vor Geltung der EuInsO entfaltet ein französisches Insolvenzverfahren lediglich Wirkung in Frankreich und erfaßte im Ausland gelegenes Vermögen nicht. 3. Soweit nach dem bis 1994 geltenden französischen Insolvenzrecht Forderungen - auch solche, die grundbuchrechtlich gesichert waren - als erloschen galten, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist im Insolvenzverfahren angemeldet wurden, verstieß dies im Blick auf im Ausland lebende Gläubiger, denen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unbekannt war, gegen den ordre publik.«

Normenkette:

EGBGB Art. 6 Art. 38 Art. 43 Abs. 1 ; EuInsVO Art. 5 Art. 16 Art. 17 Art. 102 ;

Entscheidungsgründe:

I.