LG Stuttgart, vom 17.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 615/2004
Räumlicher Wirkungsbereich eines französischen Insolvenzverfahrens
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.01.2007 - Aktenzeichen 5 U 98/06
DRsp Nr. 2007/4319
Räumlicher Wirkungsbereich eines französischen Insolvenzverfahrens
»1. Das französische Insolvenzrecht gestattet dem Insolvenzverwalter, den Insolvenzschuldner mit der Durchsetzung eines Anspruchs, der zur Insolvenzmasse gehört, zu ermächtigen.2. Vor Geltung der EuInsO entfaltet ein französisches Insolvenzverfahren lediglich Wirkung in Frankreich und erfaßte im Ausland gelegenes Vermögen nicht.3. Soweit nach dem bis 1994 geltenden französischen Insolvenzrecht Forderungen - auch solche, die grundbuchrechtlich gesichert waren - als erloschen galten, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist im Insolvenzverfahren angemeldet wurden, verstieß dies im Blick auf im Ausland lebende Gläubiger, denen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unbekannt war, gegen den ordre publik.«