LG Koblenz, vom 02.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 238/13
Rechte des Gläubigers bei Bestreiten einer Forderung durch den in Insolvenz befindlichen Schuldner
OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2015 - Aktenzeichen 3 U 1176/14
DRsp Nr. 2015/5736
Rechte des Gläubigers bei Bestreiten einer Forderung durch den in Insolvenz befindlichen Schuldner
1. Hat der Schuldner im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren (§ 177InsO) eine Forderung bestritten, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung der Forderung gegen den Schuldner erheben. Die Feststellungsklage kann auch bei einem allein auf den Rechtsgrund der vorsätzlichen unerlaubten Handlung beschränkten Widerspruch erfolgen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 18.01.2007 - IX ZR 176/05 - NJW 2007, 991; OLG Koblenz, Urteil vom 15.11.2007 - 6 U 537/07 - NZI 2008, 117 ff.).
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