Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Juli 2013 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden (Az.:
Der Kläger hat die Kosten des zweiten Rechtszugs zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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